Nach DIN VDE V 0826-2 – die Norm für kleine Sonderbauten.
Frühwarnung & Selbstrettung durch Brandwarnanlagen
Für den Brandschutz im Wohnbau, im Zweckbau und Sonderbau gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorschriften.
Wie sieht es bei kleineren Sonderbau-Objekten aus, deren primäres Schutzziel die frühzeitige Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden ist. Außerdem soll diesen Personen die Möglichkeit zur Selbstrettung bzw. zur Aktivierung von Evakuierungshelfern gegeben werden.
Bewältigung von Budgetbeschränkungen im Brandschutz
Hier gibt es bislang noch keine gesetzlich bindende Vorschriften für den technischen Brandschutz. Dafür aber eine Empfehlung mit der DIN VDE V 0826-2, in der Verantwortliche selbst entscheiden konnten, wie sie mit dem Thema Brandschutz umgehen.
Das Problem dabei
Wo die Schutzanforderungen hoch sind, ist das verfügbare Budget oft klein. Eine baurechtskonforme, aber teure Brandmeldeanlage mit zwangsläufiger Aufschaltung auf die Feuerwehr kommt deshalb nicht infrage. Vernetzte Rauchwarnmelder sichern das Objekt in Punkto vorbeugender Brandschutz von Seiten der Bauaufsicht jedoch nur unzureichend.
Hier kommen die Brandwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-2 zum Einsatz.
Vorteile für den Anwender
Menschen schützen – durch schnellste und zuverlässigste Brandfrüherkennung und Alarmierung
Zwei-Sinne-Alarmierung – durch Blitzleuchten sowie Alarmton und Sprachalarmierung
Zufriedene und entspannte Bewohner / Mieter – da keine Falschalarme oder unnötige Evakuierungen
Erfüllt die gesetzlichen Normen und Vorschriften – DIN VDE V 0826-2, sowie Zulassung durch LPCB (Loss prevention Certification Board) nach EN 54 Teil 2 und 4 sowie EN 54-13 Systemzulassung
Geringe Inbetriebnahme- und Wartungskosten – da Konfigurationsänderungen und Service mit dem implementierten Konfigurationstool leicht durchführbar sind
Einfache Nachverfolgbarkeit und Nachweis – bis zu 2000 Ereignisse
Namhafter deutscher Hersteller - Siemens steht für Qualität der Produkte